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Der Export nach Pakistan kann im Rahmen des Freihandelsabkommens mit einem Ursprungszeugnis ausgestellt werden

Zeit: 2021-11-04 Zugriffe: 150

China hat die Ausweitung seines „Freundeskreises“ im Freihandelsabkommen beschleunigt.

Bisher haben wir 19 Freihandelsabkommen mit 26 Ländern und Regionen abgeschlossen und unterzeichnet, mit Freihandelsabkommenspartnern in Asien, Europa, Lateinamerika, Ozeanien und Afrika.

Darüber hinaus gibt es die neueste gute Nachricht, dass ab dem 10. November Ursprungszeugnisse im Rahmen von Freihandelsabkommen für Exporte nach Pakistan ausgestellt werden können.

Durch die Beantragung eines Ursprungszeugnisses im Freihandelsabkommen zwischen China und Pakistan können nach Pakistan exportierte Produkte bei der Einfuhr auf pakistanischer Seite unterschiedlich starke Zollermäßigungen genießen.

Auf pakistanischer Seite wurde für 45 % der Zolltarife ein Nullzoll eingeführt.

Der Nullzoll für 30 % der Tariflinien wird in den nächsten 5 bis 13 Jahren schrittweise eingeführt.

Zum 20. Januar 5 wird eine teilweise Zollsenkung von 1 % auf 2022 % der Tarifpositionen erreicht.


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